Erbengemeinschaft · Haus verkaufen
Haus geerbt — zu mehreren? Wir gehen es gemeinsam an.
Ein geerbtes Haus, mehrere Erben, viele Meinungen — und mittendrin die Erinnerung an einen Menschen. Wenn Ihre Erbengemeinschaft über einen Verkauf nachdenkt, finden Sie hier einen Käufer, der direkt kauft, mit allen Beteiligten auf Augenhöhe spricht und Sie Schritt für Schritt bis zum Notar begleitet — im Raum Reutlingen, Tübingen, Esslingen und Stuttgart.
Kostenlos & unverbindlich — auch wenn noch nicht alle einig sind.
Zur Einordnung
Erbengemeinschaft heißt: gemeinsam entscheiden.
Hinterlässt jemand mehrere Erben, gehört das Haus allen zusammen — als Erbengemeinschaft. Verkauft werden kann es nur gemeinsam: Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen und beim Notar mitwirken. Das klingt sperrig, ist aber zugleich eine Chance — denn ein gemeinsamer, freiwilliger Verkauf – statt einer Teilungsversteigerung – ist in aller Regel der Weg, bei dem die Familie Preis und Zeitpunkt selbst bestimmt und zusammenbleibt.
Die Praxis kennen wir gut: Ein Miterbe wohnt am Ort und kümmert sich, zwei andere wohnen weit weg; einer möchte schnell Klarheit, eine andere braucht noch Zeit; und über den Preis hat jeder eine eigene Vorstellung. Genau hier hilft ein klares, schriftliches Angebot von außen: Es ersetzt Vermutungen durch eine feste Zahl, über die alle auf derselben Grundlage sprechen können. Wir kommen dabei nicht, um Partei zu ergreifen, sondern um eine Situation wieder in Bewegung zu bringen.
Wichtig und ehrlich: Wir sind Käufer, keine Rechts- oder Steuerberater. Bei Fragen zu Erbschein, Erbanteilen oder Steuern sind Notar und Steuerberater die richtigen Fachleute — wir sagen Ihnen gern, welche Fragen Sie dort am besten mitnehmen. Und wenn ein einzelner Miterbe über den Verkauf seines Anteils nachdenkt: Die möglichen Wege haben wir unter Erbanteil verkaufen nüchtern sortiert.
So arbeiten wir mit Erbengemeinschaften
Alle am Tisch, niemand überfahren.
Ein Ansprechpartner für alle
Jeder Miterbe bekommt dieselben Informationen aus derselben Hand — auf Wunsch sprechen wir mit jedem Beteiligten einzeln, am Telefon, per Video oder am Küchentisch. So entsteht Vertrauen statt Flurfunk.
Eine feste Zahl für alle
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit einer festen Zahl; den Zustand und den Sanierungsbedarf kaufen wir mit. Damit spricht die ganze Familie über dieselbe Zahl.
Zeit, bis alle so weit sind
Keine künstlichen Fristen, kein „nur noch diese Woche". Eine Erbengemeinschaft braucht manchmal Monate bis zur gemeinsamen Entscheidung — die bekommen Sie bei uns.
Behutsam mit dem Haus
Oft ist es das Elternhaus. Wir gehen respektvoll mit dem um, was uns anvertraut wird — mit dem Gebäude, seiner Geschichte und den Menschen, die darin gewohnt haben oder noch wohnen.
Vermietet? Kein Hindernis.
Bestehende Mietverhältnisse gehen nach dem Gesetz auf uns über — die Mieter behalten ihr Zuhause. Die Erbengemeinschaft muss vor dem Verkauf nichts kündigen und nichts regeln.
Begleitung bis zum Schluss
Wir koordinieren den Weg zum Notartermin, damit alle Unterschriften geordnet zusammenkommen — auch mit Vollmachten für weiter entfernt lebende Miterben. Und erst diese Unterschriften machen den Verkauf verbindlich.
Gerade erst geerbt und noch mitten im Sortieren? Melden Sie sich trotzdem — wir nehmen Sie an die Hand und schauen uns Ihre Situation in Ruhe gemeinsam an, ganz ohne Verpflichtung. Die ersten Schritte nach dem Erbe → Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, lesen Sie weiter unter Testamentsvollstrecker: Immobilie verkaufen →
Der Weg
Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe.
Einer meldet sich — das genügt
Es reicht, wenn ein Miterbe den ersten Schritt macht. Sie schildern uns die Lage; alles Weitere stimmen wir gemeinsam ab.
Besichtigung & schriftliches Angebot
Wir schauen uns das Haus an und erstellen ein schriftliches Angebot mit einer festen Zahl — als gemeinsame Gesprächsgrundlage für die ganze Erbengemeinschaft.
Die Familie entscheidet
In Ruhe, mit allen Beteiligten. Wir beantworten jedem Miterben jede Frage — so oft und so lange, wie es braucht.
Notartermin & Übergabe
Die Beurkundung schützt alle Seiten; die Kaufpreiszahlung läuft über den notariellen Vertrag. Danach übernehmen wir das Haus — und Sie haben die Sache gut und fair geregelt.
Häufige Fragen
Was Eigentümer uns hier oft fragen.
Wir sind uns als Erbengemeinschaft noch nicht einig. Können wir trotzdem anfragen?
Einige Miterben wohnen weit weg. Wie funktioniert der Verkauf dann?
Das Haus ist noch voller Hausrat. Müssen wir vorher räumen?
Wie wird der Verkaufserlös unter den Erben aufgeteilt?
Was kostet uns Ihre Einschätzung?
Ihre Anfrage
Erzählen Sie uns von Ihrem Haus.
Ein paar Zeilen genügen. Wir melden uns persönlich — Tayfun oder Aylin Sevgili — kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck, in der Regel am selben oder nächsten Werktag. Pflichtfelder sind mit * markiert.