Mit Mieter verkaufen

Vermietetes Einfamilienhaus verkaufen — mit Mieter, ohne Kündigung.

Ihr Einfamilienhaus ist vermietet, und Sie möchten verkaufen, ohne dass jemand ausziehen muss? Genau so kaufen wir: mit Mieter, direkt und im eigenen Namen — eine Kündigung brauchen Sie dafür nicht. Der Mietvertrag läuft beim Eigentümerwechsel einfach weiter.

Kostenlos & unverbindlich — keine Maklerprovision.

Der Sonderfall

Das vermietete Einfamilienhaus braucht einen anderen Käufer

Wer ein vermietetes Einfamilienhaus verkaufen möchte, merkt schnell: Der klassische Käufer für ein Einfamilienhaus ist eine Familie, die selbst einziehen will — und die sucht ein freies Haus. Kapitalanleger wiederum rechnen nach Ertrag, und die Miete eines einzelnen Einfamilienhauses ergibt auf dem Papier selten die Zahlen, nach denen diese Käufergruppe sucht. Ihr Haus ist deshalb nicht weniger wertvoll — es braucht nur einen Käufer, der genau diese Ausgangslage kennt und schätzt.

Genau dafür sind wir da. Wir kaufen Ihr Haus mit dem bestehenden Mietverhältnis — direkt, im eigenen Namen und ohne Maklerkette. Sie müssen niemandem kündigen und keinen Eigenbedarf ins Feld führen: Der Mietvertrag geht nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB) unverändert auf uns über. Für Ihren Mieter ändert sich durch den Verkauf nichts an seinem Mietverhältnis, Sie verkaufen geordnet — und niemand steht unter Druck.

Was beim Verkauf mit Mietern grundsätzlich gilt — von den Kautionen bis zu alten Verträgen — haben wir auf unserer Grundlagenseite Vermietetes Haus verkaufen zusammengefasst; wie unser Direktankauf insgesamt funktioniert, lesen Sie unter Wir kaufen Ihre Immobilie. Auf dieser Seite geht es um das, was Ihren Fall besonders macht: das eine Haus, den einen Mieter — und eine Rechnung, die dazu passt.

Was wir gern sehen

Was Ihr Haus mitbringen darf

Langjährige Mieter

Ein Mieter, der seit Jahren zuverlässig zahlt und das Haus pflegt, ist für uns ein Wert: Er macht die künftigen Einnahmen gut planbar. Genau das fließt positiv in unsere Rechnung ein.

Zweifamilienhaus & Einliegerwohnung

Auch das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder das klassische Zweifamilienhaus kaufen wir gern — ganz vermietet, teilweise vermietet oder gemischt bewohnt. Jede Einheit wird so bewertet, wie sie heute genutzt wird.

Eingetragenes Wohnrecht

Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht bleibt beim Verkauf bestehen — auch damit können wir arbeiten. Es fließt offen in unsere Rechnung ein, und die bewohnende Person behält ihr Zuhause.

Ihr Mieter soll vorerst nichts erfahren? Das verstehen wir gut — ein Direktverkauf kommt ganz ohne Inserat und Besichtigungsrunden aus. Wie ein leiser Verkauf abläuft, lesen Sie unter Diskret verkaufen →

Ehrlich gerechnet

Vermietet oder frei — wir legen den Unterschied offen

Ein freies Einfamilienhaus erzielt am offenen Markt oft einen höheren Preis als ein vermietetes — das ist die Wahrheit, und wir sprechen sie offen aus. Nur wird ein Haus erst frei, wenn das Mietverhältnis endet: Eine Kündigung durch den Vermieter braucht einen gesetzlich anerkannten Grund — der Verkaufswunsch allein ist keiner —, und der einvernehmliche Weg über eine Aufhebungsvereinbarung ist Verhandlungssache mit offenem Ausgang. Wenn Sie an uns verkaufen, brauchen Sie beides nicht: Wir kaufen mit Mieter, und der Unterschied zwischen beiden Welten steht als nachvollziehbare Position in unserem Angebot — nicht als Überraschung am Ende.

Unsere Rechnung können Sie Zeile für Zeile prüfen: die Lage, der Zustand des Hauses, die tatsächlich vereinbarte Miete und das, was sie über die Verlässlichkeit Ihres Mieters aussagt. Ein günstiger Altvertrag mit einem Mieter, der seit fünfzehn Jahren pünktlich zahlt, liest sich bei uns als das, was er ist: eine stabile Grundlage.

Ob der Verkauf im vermieteten Zustand für Sie auch steuerlich der passende Weg ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater; die rechtliche Ausgestaltung des Kaufvertrags übernimmt der Notar. Wir kümmern uns um unseren Teil: ein faires, nachvollziehbares Angebot für Ihr Haus.

So läuft es ab

Vier Schritte, ein Ansprechpartner

Erzählen Sie uns von Ihrem Haus

Ort, Baujahr, Wohnfläche und die Mietsituation in wenigen Zeilen — mehr braucht es für den Anfang nicht. Alles, was Sie uns anvertrauen, bleibt vertraulich.

Ein einzelner, ruhiger Termin

Beim Einfamilienhaus genügt uns meist ein einziger Besuch. Kein Inserat, kein Schild, keine Interessentenrunden — den Termin stimmen wir so mit Ihnen ab, wie es für Sie und Ihren Mieter passt.

Ein nachvollziehbares Angebot

Sie sehen, wie Lage, Zustand und Mietverhältnis zusammenspielen — jede Position können Sie hinterfragen. Das Angebot ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Notar, Grundbuch — und ein neuer Vermieter stellt sich vor

Der Kaufvertrag wird beim Notar beurkundet; das Eigentum geht mit der Grundbucheintragung über — und mit ihm der Mietvertrag. Ihrem Mieter stellen wir uns danach geordnet als neuer Vermieter vor.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns hier oft fragen.

Muss ich meinem Mieter kündigen, um verkaufen zu können?
Nein. Wir kaufen Ihr Einfamilienhaus mit dem bestehenden Mietverhältnis — für einen Verkauf an uns ist keine Kündigung nötig. Der Mietvertrag geht nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB) unverändert auf uns als neuen Eigentümer über. Für Ihren Mieter ändert sich durch den Verkauf nichts an seinem Mietverhältnis, und Sie verkaufen geordnet.
Erfährt mein Mieter vom Verkauf?
Von uns erfährt niemand von Ihren Plänen, bis Sie sich entschieden haben. Weil wir direkt kaufen, gibt es kein Portal-Inserat, kein Schild am Zaun und keine Besichtigungsrunden mit vielen Interessenten. Erst wenn es für Sie konkret wird, gibt es einen einzelnen, ruhigen Termin — den stimmen wir gemeinsam mit Ihnen und mit etwas Vorlauf auch mit Ihrem Mieter ab. Und erst wenn das Grundbuch umgeschrieben ist, stellen wir uns Ihrem Mieter persönlich als neuer Vermieter vor.
Vermietet oder leer verkaufen — was ist besser?
Ein freies Einfamilienhaus erzielt am offenen Markt oft einen höheren Preis, weil dort meist Familien kaufen, die selbst einziehen möchten. Frei wird das Haus allerdings nur, wenn das Mietverhältnis vorher endet — in der Praxis meist über eine einvernehmliche Aufhebung mit dem Mieter, denn eine Kündigung durch den Vermieter setzt einen gesetzlich anerkannten Grund voraus, und der Verkaufswunsch allein ist keiner. Bei einem Verkauf an uns stellt sich diese Frage gar nicht: Wir kaufen mit Mieter und legen den Preisunterschied offen in unsere Rechnung — so können Sie beide Wege in Ruhe vergleichen.
Was ist mit einem alten, günstigen Mietvertrag?
Beim Einfamilienhaus trägt eine einzige Miete die ganze Rechnung — deshalb schauen wir genau hin. Auch ein Altvertrag deutlich unter dem heutigen Niveau ist für uns kein Hindernis, sondern eine Position, die wir sauber einordnen: Was zahlt Ihr Mieter heute, wie lange schon, wie zuverlässig? Ein langjähriger Mieter mit pünktlicher Zahlung macht die künftigen Einnahmen planbar — das werten wir als Stärke Ihres Hauses, nicht als Makel. Am Vertrag selbst müssen Sie vor dem Verkauf nichts ändern.
Kaufen Sie auch Häuser mit eingetragenem Wohnrecht?
Ja, sprechen Sie uns gern an. Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht bleibt beim Verkauf bestehen und fließt als klare Position in unsere Rechnung ein — die bewohnende Person behält ihr Zuhause. Wie sich das im Einzelfall vertraglich gestaltet, regelt der Notar im Kaufvertrag.

Ihre Anfrage

Erzählen Sie uns von Ihrem Haus.

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Lieber persönlich? 0172 9789737 · per WhatsApp schreiben — Tayfun Sevgili