Vermietete Eigentumswohnung
Vermietete Wohnung verkaufen — mit Mieter, samt WEG-Unterlagen.
Eine vermietete Eigentumswohnung lässt sich in einem geordneten, gut eingespielten Verfahren verkaufen: Der Mietvertrag geht mit dem Eigentum auf den Käufer über, Ihr Mieter wohnt weiter wie bisher. Teilungserklärung, Protokolle, Hausgeld — wir lesen uns ein, Sie müssen nichts aufbereiten. Wir kaufen direkt und im eigenen Namen im Raum Reutlingen und Stuttgart.
Kostenlos & unverbindlich — keine Maklerprovision.
Der Mietvertrag zieht mit
Ihr Mieter bleibt — der Vertrag geht geordnet auf uns über
Wer eine vermietete Wohnung verkaufen möchte, verkauft kein Problem, sondern eine laufende Kapitalanlage. Rechtlich ist das der Normalfall: „Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB) — der laufende Mietvertrag wechselt zusammen mit dem Eigentum den Vermieter. Miethöhe, Kaution und Rechte Ihres Mieters bleiben, wie sie vereinbart sind; erst die Grundbucheintragung macht den Wechsel wirksam. Wie dieser Übergang im Einzelnen funktioniert, haben wir am Beispiel des ganzen Hauses ausführlich beschrieben: Vermietetes Haus verkaufen →
Der eigentliche Unterschied bei einer Eigentumswohnung liegt woanders: Sie ist Teil einer Eigentümergemeinschaft. Teilungserklärung, Beschlüsse, Hausgeld, Rücklage — Unterlagen, die auf den ersten Blick nach Arbeit aussehen. Bei uns sind sie keine: Wir lesen uns ein, Sie reichen nur weiter, was vorhanden ist.
Gekauft wird bei uns ohne Zwischenstationen: Papakaufthaus.de tritt selbst als Käufer auf, schwerpunktmäßig zwischen Reutlingen, Stuttgart, Tübingen und Esslingen. Bis zum Notartermin begleitet Sie durchgehend dieselbe Person, und über das Tempo entscheiden Sie. Und weil Neuigkeiten in einer Eigentümergemeinschaft schnell die Runde machen: Weder Hausverwaltung noch Miteigentümer erfahren von uns, dass Sie über einen Verkauf nachdenken.
WEG-Unterlagen
Die Eigentümergemeinschaft? Lesen wir uns ein.
Vier Unterlagen erzählen uns fast alles über Ihre Wohnung und ihre Gemeinschaft. Sie sammeln nur ein — den Rest übernehmen wir.
Teilungserklärung & Gemeinschaftsordnung
Was zur Wohnung gehört, welche Sondernutzungsrechte bestehen und welche Regeln in der Gemeinschaft gelten: Wir lesen das Dokument vollständig, so wie es beurkundet wurde.
Protokolle der Eigentümerversammlungen
Beschlossene und diskutierte Maßnahmen der letzten Jahre zeigen, wo die Gemeinschaft steht. Wir gehen die Protokolle selbst durch — Sie müssen nichts zusammenfassen.
Hausgeld & Jahresabrechnung
Die laufenden Kosten der Wohnung fließen transparent in unsere Rechnung ein — inklusive Wirtschaftsplan und dem, was davon auf den Mieter umlegbar ist.
Instandhaltungsrücklage
Der Stand der Rücklage — heute offiziell Erhaltungsrücklage — gehört zur ehrlichen Bewertung dazu. Wir betrachten ihn nüchtern, zusammen mit anstehenden Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Sie müssen nichts aufbereiten. Reichen Sie die Unterlagen so weiter, wie sie bei Ihnen liegen — Fehlendes lässt sich in der Regel über die Hausverwaltung beschaffen. Und was bis zur Übergabe sonst zu Ihren Aufgaben als Vermieter gehört, zeigt unser Überblick: Vermieterpflichten →
Klar geregelt
Vorkaufsrecht und Verwalterzustimmung — zwei geordnete Schritte im Verfahren
Viele Eigentümer haben vom Vorkaufsrecht des Mieters gehört und fragen sich, ob es ihren Verkauf betrifft. Die Antwort ist meist beruhigend einfach: § 577 BGB greift nur in einem Sonderfall — wenn die Wohnung erst in Wohnungseigentum umgewandelt wurde, nachdem sie dem Mieter überlassen war (praktisch: nach Übergabe und Einzug), und nun zum ersten Mal danach verkauft wird. Wurde das Haus schon vorher geteilt oder haben Sie Ihre Wohnung bereits als Eigentumswohnung erworben, besteht ein solches Vorkaufsrecht regelmäßig nicht.
Manche Teilungserklärungen sehen vor, dass die Verwaltung dem Verkauf zustimmen muss. Auch das ist ein normaler Verfahrensschritt, der zum Alltag vieler Wohnungsverkäufe gehört: Der Notar holt die Zustimmung routinemäßig ein, und verweigert werden darf sie nur aus wichtigem Grund.
Beide Punkte gehören in die Vorbereitung des Kaufvertrags — und damit in die Hände des Notars: Er prüft, ob ein Vorkaufsrecht in Betracht kommt, und behält auch eine erforderliche Verwalterzustimmung im Blick. Für Sie heißt das: Sie müssen vorab nichts selbst prüfen. Wir bringen den Verkauf geordnet auf den Weg, der Notar sichert ihn ab.
Gern im Paket
Eine Wohnung, mehrere Wohnungen — oder das ganze Haus
Ob eine einzelne vermietete Eigentumswohnung oder ein über Jahre gewachsener Bestand: Wir kaufen beides. Mehrere Wohnungen im Paket sind bei uns ausdrücklich willkommen — im selben Haus genauso wie verteilt über verschiedene Häuser und Orte. Für Sie bedeutet das einen Verkauf statt vieler: ein Ansprechpartner, eine nachvollziehbare Rechnung, gebündelte Notartermine.
Auch Konstellationen mit Geschichte haben Platz: die geerbte Wohnung neben der selbst gekauften, die Wohnung mit langjährigem Mieter neben der gerade frei gewordenen. Wir sortieren mit Ihnen, was zusammengehört — und Sie entscheiden, was Sie abgeben möchten.
Gehört Ihnen gleich das ganze Haus? Dann führt Ihr Weg hier entlang: Mehrfamilienhaus verkaufen → Und wenn vorerst niemand von Ihren Überlegungen erfahren soll: Diskret verkaufen →
Häufige Fragen
Was Eigentümer uns hier oft fragen.
Hat mein Mieter ein Vorkaufsrecht, wenn ich verkaufe?
Welche WEG-Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Andere Eigentümer sind mit dem Hausgeld im Rückstand — ist das ein Problem?
Die Miete deckt kaum das Hausgeld — lohnt sich der Verkauf trotzdem?
Kaufen Sie auch mehrere Wohnungen auf einmal?
Ihre Anfrage
Erzählen Sie uns von Ihrer Wohnung.
Ein paar Zeilen genügen. Ich melde mich persönlich — kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Pflichtfelder sind mit * markiert.