Geerbtes Haus verkaufen

Geerbtes Haus verkaufen — geordnet, in Ruhe und ohne Umwege.

Ein Haus zu erben bringt Verantwortung mit sich — und die Frage, was nun der richtige Weg ist. Wenn Sie allein entscheiden können und über einen Verkauf nachdenken, finden Sie hier die Schritte, die Fristen und einen Käufer, der direkt und im eigenen Namen kauft, das Haus mit Mietern und Unterlagen-Lücken übernimmt und Sie bis zum Notar begleitet — im Raum Reutlingen, Tübingen, Esslingen und Stuttgart.

Kostenlos & unverbindlich — keine Maklerprovision.

Zur Einordnung

Was ein geerbtes Haus vom gekauften unterscheidet

Kurz gesagt: Ein geerbtes Haus lässt sich verkaufen, sobald Sie als Erbe nachweisen können, dass es Ihnen gehört — in der Regel durch Erbschein oder notarielles Testament — und die wenigen Fristen im Blick haben, die der Erbfall mit sich bringt. Alles Weitere läuft wie bei jedem Hausverkauf: Angebot, Notar, Übergabe.

Mit dem Erbfall geht das Haus grundsätzlich auf Sie über — mit allem, was dazugehört: den Mietverträgen, den laufenden Kosten, dem Zustand des Gebäudes und den Unterlagen, die der Erblasser hinterlassen hat. Wer allein erbt, kann in der Regel auch allein entscheiden. Das ist eine Erleichterung, und die Entscheidung liegt damit ganz bei Ihnen. Diese Seite sortiert, was nach dem Erbfall grundsätzlich ansteht, und zeigt, warum ein Direktverkauf in dieser Situation gut passt. Wenn Sie noch ganz am Anfang stehen oder das Haus geschenkt bekommen haben, beginnen Sie am besten bei Haus geerbt – was tun?

Hinter jedem geerbten Haus steht eine Familiengeschichte. Wir gehen mit dem Gebäude und dieser Geschichte respektvoll um — und mit Ihrem Tempo. Sie bestimmen, wann es losgeht.

Nach dem Erbfall

Die fünf Schritte nach dem Erbfall

Die Reihenfolge ist in der Praxis fast immer dieselbe — und keiner der Schritte muss den anderen aufhalten.

  1. Erbfolge nachweisen und Grundbuch berichtigen. Das Grundbuchamt trägt Sie in der Regel als neuen Eigentümer ein, wenn Sie die Erbfolge nachweisen — durch einen Erbschein oder durch ein notarielles Testament beziehungsweise einen Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll (§ 35 GBO). Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist die Berichtigung in der Regel gebührenfrei (GNotKG, Kostenverzeichnis Nr. 14110). Und falls Sie das Erbe nicht antreten möchten: Die Ausschlagung ist grundsätzlich nur innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft möglich (§ 1944 BGB).
  2. Den Erwerb dem Finanzamt anzeigen. Ein Erwerb von Todes wegen ist dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Ob am Ende Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert und vom Verwandtschaftsgrad ab: Für Ehegatten gilt ein Freibetrag von 500.000 €, für Kinder von 400.000 €, für Enkel von 200.000 € (§ 16 ErbStG). Zu Wohnzwecken vermietete Immobilien werden dabei in der Regel nur mit 90 % ihres Werts angesetzt (§ 13d ErbStG); die Befreiung für das Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG setzt Selbstnutzung voraus — wer verkauft, statt selbst einzuziehen, kann sie in der Regel nicht nutzen.
  3. Unterlagen sichten — soweit sie da sind. Grundbuchauszug, Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Versicherungen, Energieausweis, Bauunterlagen: Sammeln Sie, was Sie finden. Lücken sind nach einem Erbfall normal; vieles lässt sich nachbeschaffen, und das übernehmen wir gern für Sie.
  4. Mieter informieren. Die Mietverträge laufen in der Regel unverändert weiter. Ein kurzes Schreiben mit Ihrem Namen und der Bankverbindung, auf die die Miete künftig geht, schafft Klarheit für beide Seiten. Bei einem späteren Verkauf gilt: Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB) — die Mietverhältnisse gehen grundsätzlich auf den Käufer über, und genau das ist für uns der Normalfall.
  5. Entscheiden: behalten oder verkaufen. Mit Grundbuch, Zahlen und Unterlagen auf dem Tisch treffen Sie Ihre Entscheidung in Ruhe. Für den Verkauf gilt eine Besonderheit, die vielen Erben zugutekommt: Für die Spekulationsfrist zählt, wann der Erblasser das Haus gekauft hat — nicht der Erbfall (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Sind seit diesem Kauf mehr als zehn Jahre vergangen, ist der Verkauf regelmäßig steuerfrei. Die Grundregeln dazu finden Sie unter Spekulationssteuer bei Immobilien.

Die Fristen

Vier Fristen, die Sie kennen sollten

Diese Fristen laufen unabhängig davon, ob Sie verkaufen möchten. Wer sie kennt, gewinnt Ruhe — und für den Verkauf selbst gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Frist. Sie entscheiden, wann es passt.

Fristen nach dem Erbfall — Überblick zur Orientierung, Stand September 2026
FristDauerBeginnGrundlage
Erbausschlagung6 Wochenab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Berufungsgrund§ 1944 BGB
Anzeige beim Finanzamt3 Monateab Kenntnis vom Erwerb§ 30 ErbStG
Gebührenfreie Grundbuchberichtigung2 Jahreab dem ErbfallGNotKG, KV Nr. 14110
Spekulationsfrist10 Jahreab Kauf durch den Erblasser§ 23 EStG

Warum Direktverkauf

Warum ein Direktverkauf gerade beim Erbe passt

Unterlagen unvollständig? Normal.

Nach einem Erbfall ist die Aktenlage selten vollständig — und das ändert an unserem Angebot nichts. Was fehlt, beschaffen wir selbst, soweit es sich beschaffen lässt: Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte. Sie geben uns, was da ist, und ein jahrzehntealter Mietvertrag ist für uns ein Dokument wie jedes andere.

Haus mit Mietern

Ein vermietetes Haus ist für uns der Normalfall. Die Mietverhältnisse gehen mit dem Verkauf grundsätzlich auf uns über, und die Mieter behalten ihr Zuhause. Leerziehen, kündigen, Besichtigungen mit Fremden — nichts davon steht bei Ihnen an.

Sanierungsstau

Ein Haus, das die Eltern jahrzehntelang vermietet haben, hat oft Sanierungsbedarf: Heizung, Dach, Fenster, Bäder. Wir kaufen ihn mit und übernehmen das Haus so, wie es ist — ohne dass Sie vorher investieren.

Das Haus ist weit weg

Sie leben in einer anderen Stadt, das Haus steht in Reutlingen oder Stuttgart? Dann übernehmen wir den Weg: Ortstermin durch uns, Abstimmung per Telefon oder Video, Notartermin auf Wunsch per Vollmacht an eine Person Ihres Vertrauens, wie es bei Verkäufen aus der Ferne üblich ist.

Was am Ende zählt, ist der Betrag, der bei Ihnen ankommt: keine Provision, keine Vorkosten, keine Vermarktungsmonate, kein Inserat. Sie erhalten ein klares, schriftliches Angebot — gekauft wie gesehen. Fester Preis, fester Termin, und Diskretion gehört dazu: kein Schild, keine Portale, keine fremden Besichtigungen.

Mehrere Erben? Wenn Sie das Haus gemeinsam mit Geschwistern oder anderen Miterben geerbt haben, gelten eigene Spielregeln — dort entscheiden in der Regel alle gemeinsam, und wir sprechen mit allen. Wie das geordnet gelingt, lesen Sie unter Erbengemeinschaft: Haus verkaufen → — und wenn Sie nur Ihren eigenen Anteil abgeben möchten, unter Erbanteil verkaufen →

Der Weg

In drei Schritten zum geordneten Abschluss

Sie melden sich

Kurz schildern, was Sie geerbt haben und wo das Haus steht. Es genügt, was Sie wissen — Unterlagen reichen Sie nach, wenn sie da sind.

Besichtigung & schriftliches Angebot

Wir sehen uns das Haus bei einem einzigen Termin an, auf Wunsch unauffällig, und Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit einer festen Zahl. Es bleibt bestehen, bis Sie entschieden haben.

Notar & Übergabe

Sobald wir uns einig sind, bereitet der Notar den Vertrag vor; ein Termin ist in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Entwurfs möglich. Mit der Beurkundung ist der Verkauf geregelt: Der Kaufpreis geht über den notariellen Vertrag an Sie, die Mieter bleiben, und das geerbte Haus ist geordnet in neue Hände übergeben.

Zur Einordnung: Diese Seite gibt allgemeine Orientierung und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Was für Ihren Fall konkret gilt, klären Notar und Steuerberater — für den Verkauf selbst sind wir da: Unverbindliches Kaufangebot anfordern →

Tayfun Sevgili, Inhaber von Papakaufthaus.de

Geschrieben von Tayfun Sevgili, Inhaber von Papakaufthaus.de

Kauft Mehrfamilienhäuser im Raum Reutlingen und Stuttgart im eigenen Namen — kein Makler. Stand: 4. Oktober 2026

Mehrfamilienhaus aus dem Bestand mit gewachsener Fassade — ein Haus, wie es nach Jahrzehnten in einer Hand an die nächste Generation übergeht
Ein geerbtes Haus muss nicht erst hergerichtet werden. Wir übernehmen es so, wie es ist — mit Mietern, Geschichte und allem, was dazugehört.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns hier oft fragen.

Muss ich einen Erbschein haben, um das geerbte Haus zu verkaufen?
In der Regel ja — oder einen gleichwertigen Nachweis. Das Grundbuchamt trägt Sie als Eigentümer ein, wenn Sie die Erbfolge durch einen Erbschein oder durch ein notarielles Testament beziehungsweise einen Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll belegen; derselbe Nachweis wird in der Regel auch für die Umschreibung auf den Käufer gebraucht. Sie können uns aber schon vorher ansprechen: Besichtigung und Angebot bereiten wir parallel vor, damit mit dem Nachweis alles bereitliegt.
Fällt beim Verkauf des geerbten Hauses Spekulationssteuer an?
Das hängt in der Regel davon ab, wann der Erblasser das Haus gekauft hat — nicht vom Erbfall. Als Erbe treten Sie grundsätzlich in die laufende Zehnjahresfrist ein; liegt der Kauf durch den Erblasser mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkauf regelmäßig steuerfrei. Bei jüngeren Käufen kann ein Gewinn steuerpflichtig sein; das prüft Ihr Steuerberater anhand des alten Kaufvertrags.
Was passiert mit den Mietern, wenn ich das geerbte Haus verkaufe?
Nichts, was ihr Zuhause betrifft. Kauf bricht nicht Miete: Die bestehenden Mietverträge gehen grundsätzlich mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über, und die Mieter wohnen unverändert weiter. Für uns ist ein vermietetes Haus der Normalfall — Sie müssen niemandem kündigen und nichts vorbereiten.
Ich wohne weit weg — geht der Verkauf auch aus der Ferne?
Ja — bei geerbten Häusern ist Entfernung der Normalfall. Alles Wesentliche klären wir am Telefon oder per Video, das Haus sehen wir uns selbst vor Ort an, und beim Notartermin kann Sie eine Person Ihres Vertrauens per Vollmacht vertreten; was dafür nötig ist, sagt Ihnen der Notar. So bleibt Ihnen die Anreise erspart, während der Verkauf geordnet läuft.
Kann ich verkaufen, bevor die Erbschaftsteuer bezahlt ist?
Grundsätzlich ja: Der Verkauf und die Erbschaftsteuer sind zwei getrennte Vorgänge. Voraussetzung für den Verkauf ist in der Regel, dass Sie Ihre Erbfolge nachweisen können — nicht, dass das Finanzamt bereits abgerechnet hat. Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt, klärt Ihr Steuerberater; der Kaufpreis fließt unabhängig davon über den notariellen Vertrag an Sie.
Was, wenn nach dem Erbfall Unterlagen zum Haus fehlen?
Fehlende Unterlagen sind beim Verkauf eines geerbten Hauses kein Hindernis. Nach einem Erbfall fehlen fast immer Dokumente — der Energieausweis, alte Mietverträge, Baupläne oder die letzte Nebenkostenabrechnung. Wir kaufen trotzdem und beschaffen selbst, was sich beschaffen lässt; Sie geben uns, was Sie haben, und müssen keine Akten rekonstruieren.

Ihre Anfrage

Erzählen Sie uns von Ihrem Haus.

Ein paar Zeilen genügen. Wir melden uns persönlich — Tayfun oder Aylin Sevgili — kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck, in der Regel am selben oder nächsten Werktag. Pflichtfelder sind mit * markiert.

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