Verkauf bei Pflegefall
Immobilie verkaufen bei Pflegefall — geordnet, würdevoll und mit Zeit für den Menschen.
Wenn ein naher Mensch Pflege braucht, rückt vieles in den Hintergrund — auch das vermietete Haus, das nun mitverwaltet werden will. Wir kaufen Mehrfamilienhäuser und vermietete Wohnimmobilien im Raum Reutlingen, Tübingen, Esslingen und Stuttgart direkt und im eigenen Namen — von Angehörigen, Bevollmächtigten und Betreuern, mit Mietern, Sanierungsstau und Unterlagen, die erst noch gefunden werden müssen.
Kostenlos & unverbindlich — keine Maklerprovision.
Zur Einordnung
Was ein Pflegefall für das Haus bedeutet
Kurz gesagt: Ein Verkauf bei Pflegefall ist der Verkauf eines Hauses, dessen Eigentümer pflegebedürftig geworden ist — geführt entweder von ihm selbst, von einem Bevollmächtigten mit passender Vollmacht oder von einem gerichtlich bestellten Betreuer, der dafür grundsätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts braucht. Der Erlös steht danach dort zur Verfügung, wo er gebraucht wird: für eine gute Versorgung und für Ruhe in der Familie.
Meist übernehmen Angehörige neben den Pflegefragen auch den Ordner mit Mietverträgen, Abrechnungen und Handwerkerrechnungen — neben Beruf, eigener Familie und den Besuchen bei dem Menschen, um den es geht. Diese Aufmerksamkeit ist jetzt an anderer Stelle wertvoller.
Ein geordneter Verkauf gibt diese Aufmerksamkeit zurück. Das Haus geht in eine Hand, die es hauptberuflich bewirtschaftet, der Erlös ist beziffert und verfügbar, und die Familie widmet sich dem, was jetzt zählt: dem Menschen. Diese Seite ordnet, wer handeln darf, was das Vermögen mit den Pflegekosten zu tun hat und wie der Verkauf im Stillen gelingt.
Vier Fragen
Vier Fragen, die sich jetzt stellen
Wer darf entscheiden?
Solange der Eigentümer seine Angelegenheiten selbst regelt, entscheidet er selbst und unterschreibt persönlich beim Notar. Handelt ein Angehöriger für ihn, braucht er eine Vollmacht, die Grundstücksgeschäfte abdeckt, in der Regel eine Vorsorgevollmacht. Ist ein gerichtlich bestellter Betreuer zuständig, braucht dieser für den Verkauf grundsätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1850 Nr. 1 BGB).
Was ist mit dem Schonvermögen?
Vor Sozialhilfe für Pflegekosten ist grundsätzlich das eigene Vermögen einzusetzen; geschützt bleibt ein Schonvermögen von 10.000 Euro je Person (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit der Durchführungsverordnung). Wie ein vermietetes Haus dabei im Einzelfall zählt, klärt der Sozialhilfeträger. Kinder werden für den Elternunterhalt grundsätzlich erst herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Muss das Haus wirklich weg?
Nicht automatisch — und nicht heute. Was hereinkommt und was die Versorgung kostet, legt die Familie ohne Eile nebeneinander; manchmal trägt sich das Haus eine Weile, manchmal ist der Verkauf der klarere Weg. Was dabei hilft, ist eine klare Zahl — ein schriftliches Angebot als feste Grundlage, mit der Ihre Familie in Ruhe entscheidet. Wer stattdessen daran denkt, das Haus auf die Kinder zu übertragen, sollte wissen: Schenkungen der letzten zehn Jahre können bei Verarmung des Schenkers zurückgefordert werden (§ 528 BGB, § 529 BGB) — ein Verkauf zum festen Preis schafft hier oft die saubereren Verhältnisse.
Wie geht es diskret?
Ein Pflegefall ist Privatsache, und der Verkauf bleibt es auch. Bei uns gibt es kein Inserat, kein Schild am Zaun und keine Besichtigungen mit Fremden. Mieter und Nachbarn erfahren vom Eigentümerwechsel zu einem Zeitpunkt, den wir vorher mit Ihnen abstimmen. Mehr dazu unter Immobilie diskret verkaufen →
Wer handelt
Wer für den Eigentümer handelt — und was er dafür braucht
Drei Konstellationen kommen vor — für jede gibt es einen klaren Weg zum Notar.
| Wer handelt | Was er dafür braucht | So läuft es mit uns |
|---|---|---|
| Der Eigentümer selbst | Er regelt seine Angelegenheiten noch selbst und unterschreibt den Kaufvertrag persönlich beim Notar. | Wir führen die Gespräche dort, wo es ihm angenehm ist, und in seinem Tempo — Angehörige sind dabei willkommen. |
| Ein Bevollmächtigter (etwa Kind oder Ehepartner mit Vorsorgevollmacht) | Eine Vollmacht, die Grundstücksgeschäfte abdeckt; für den Notartermin in der Regel notariell beglaubigt oder beurkundet. | Sie verhandeln und unterschreiben an seiner Stelle; Ablauf und Unterlagen stimmen wir mit Ihnen und dem Notar ab. |
| Ein gerichtlich bestellter Betreuer | Die Bestellung durch das Gericht und für den Verkauf grundsätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1850 Nr. 1 BGB). | Wir planen die Genehmigung von Anfang an ein und legen ein schriftliches Angebot mit einer festen Zahl vor. |
Ist noch unklar, ob eine vorhandene Vollmacht Grundstücksgeschäfte abdeckt, klärt das der Notar mit Ihnen — Besichtigung und Angebot bereiten wir in der Zwischenzeit vor.
Wenn das Haus später vererbt wird: Bleibt das Haus vorerst in der Familie und geht eines Tages auf die nächste Generation über, gelten eigene Schritte und Fristen — nachzulesen unter Geerbtes Haus verkaufen →
Warum Direktverkauf
Warum ein Direktverkauf hier passt
Ein Ansprechpartner, ein Termin
Sie sprechen durchgehend mit der Person, die am Ende auch kauft. Eine Besichtigung, ein Angebot, ein Notartermin — keine Interessentenrunden. Die Zeit, die das freimacht, gehört Ihrer Familie.
Fester Preis, fester Termin
Sie wissen, welcher Betrag wann ankommt. Damit lassen sich Heimvertrag, Versorgung und Familienbudget verlässlich planen — ohne Vermarktungsmonate und ohne Standzeit-Risiko.
Netto zählt
Keine Provision, kein Inserat — und vorher müssen Sie nichts investieren. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit einer festen Zahl — gekauft wie gesehen.
Mit Mietern, mit Sanierungsstau, mit Lücken
Mieter im Haus gehören für uns dazu, ein Sanierungsstau ebenso. Und wenn der Ordner nicht vollständig ist, weil vieles über Jahrzehnte im Kopf des Eigentümers lag: Wir kaufen auch mit Lücken und besorgen nach, was sich nachträglich besorgen lässt. Abstimmen lässt sich alles am Telefon oder per Videogespräch; ins Haus kommen wir nur für die Besichtigung.
Der Weg
In drei Schritten zum geordneten Abschluss
Sie melden sich
Kurz schildern, wer für den Eigentümer handelt und wo das Haus steht. Für den Anfang reicht, was Sie ohnehin wissen; Mietverträge und Abrechnungen ergänzen wir gemeinsam, sobald sie aufgetaucht sind.
Besichtigung & schriftliches Angebot
Wir sehen uns das Haus bei einem Termin an — ohne Aufsehen und zu einer Zeit, die für die Familie passt. Anschließend liegt Ihnen ein schriftliches Angebot mit einer festen Zahl vor, damit Geschwister, Bevollmächtigte und bei Bedarf das Betreuungsgericht dieselbe Grundlage haben. Entschieden wird in Ihrem Tempo.
Notar & Übergabe
Sobald wir uns einig sind, bereitet der Notar den Vertrag vor; ein Termin ist in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Entwurfs möglich. Handelt ein Betreuer, kommt grundsätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts hinzu — wir planen sie ein. Der Kaufpreis wird nach den Regeln des notariellen Vertrags gezahlt, die Mietverhältnisse laufen unverändert weiter — und die Familie hat den Kopf wieder frei für den Menschen, um den es geht.
Zur Einordnung: Diese Seite gibt allgemeine Orientierung und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Was für Ihren Fall konkret gilt, klären Notar, Betreuungsgericht und bei Bedarf Ihre Rechtsberatung — für den Verkauf selbst sind wir da: Unverbindliches Kaufangebot anfordern →
Geschrieben von Tayfun Sevgili, Inhaber von Papakaufthaus.de
Häufige Fragen
Was Eigentümer uns hier oft fragen.
Darf ich als Bevollmächtigter das Haus meiner Mutter oder meines Vaters verkaufen?
Was gilt, wenn ein gerichtlich bestellter Betreuer zuständig ist?
Muss das Haus verkauft werden, bevor Sozialhilfe die Pflegekosten übernimmt?
Müssen die Kinder für die Pflegekosten der Eltern aufkommen?
Ist es besser, das Haus auf die Kinder zu übertragen statt zu verkaufen?
Bleibt der Verkauf diskret — auch gegenüber Mietern und Nachbarn?
Ihre Anfrage
Erzählen Sie uns von Ihrem Haus.
Ein paar Zeilen genügen. Wir melden uns persönlich — Tayfun oder Aylin Sevgili — kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck, in der Regel am selben oder nächsten Werktag. Pflichtfelder sind mit * markiert.