Miteigentum · Erbengemeinschaft

Teilungsversteigerung vermeiden — gemeinsam verkaufen, geordnet abschließen.

Gehört ein Haus mehreren Personen und gehen die Vorstellungen auseinander, steht irgendwann die Teilungsversteigerung im Raum. Es gibt einen ruhigeren Weg: der gemeinsame Verkauf an einen Käufer, der direkt kauft, mit allen Beteiligten spricht und einen festen Preis zusagt. Papakaufthaus.de kauft Wohnhäuser und Mehrfamilienhäuser im eigenen Namen — im Raum Reutlingen, Stuttgart, Tübingen und Esslingen.

Kostenlos & unverbindlich — ein Miteigentümer genügt für den ersten Schritt.

Zur Einordnung

Was eine Teilungsversteigerung ist — und was sie nicht sein muss

Kurz gesagt: Eine Teilungsversteigerung ist eine Zwangsversteigerung, die nicht wegen Schulden läuft, sondern um eine Gemeinschaft aufzuheben. Grundsätzlich kann jeder Miteigentümer und jeder Miterbe sie beim Amtsgericht beantragen (§ 180 ZVG). Das Haus wird dann öffentlich versteigert; der Erlös fließt zunächst in die Gemeinschaft und wird erst danach nach Anteilen verteilt.

Dazu kommt es in der Regel, wenn ein gemeinsamer Weg nicht zustande gekommen ist: Einer möchte verkaufen, ein anderer behalten, ein dritter braucht noch Zeit. Auf Antrag eines anderen Beteiligten hat das Gericht das Verfahren für bis zu sechs Monate einstweilen einzustellen, wenn dies nach Abwägung der Interessen aller Beteiligten angemessen erscheint (§ 180 Abs. 2 ZVG) — das verschafft Zeit, ersetzt aber keine Entscheidung.

Die gute Nachricht: Ein freihändiger Verkauf an einen Käufer ist grundsätzlich jederzeit möglich, solange alle Beteiligten mitwirken — auch dann noch, wenn der Antrag bereits beim Gericht liegt. Genau hier setzen wir an. Papakaufthaus.de kauft im eigenen Namen, kein Makler, keine Provision: Vom ersten Gespräch bis zur Unterschrift beim Notar sitzt Ihnen dieselbe Person gegenüber — der Käufer selbst.

So läuft es ab

Die Teilungsversteigerung Schritt für Schritt

Wer sie beantragen kann

Grundsätzlich kann jeder einzelne Miteigentümer oder Miterbe den Antrag stellen (§ 180 ZVG).

Wer den Wert festsetzt

Das Vollstreckungsgericht setzt den Verkehrswert des Hauses fest (§ 74a Abs. 5 ZVG). Diese Zahl ist Bezugsgröße für das Verfahren, nicht der spätere Preis.

Welche Grenzen im ersten Termin gelten

Der Zuschlag darf im ersten Termin nicht unter fünf Zehnteln des Verkehrswerts erteilt werden (§ 85a ZVG); bei Geboten unter sieben Zehnteln kann er auf Antrag versagt werden (§ 74a ZVG). In einem späteren Termin gelten diese Grenzen grundsätzlich nicht mehr.

Wohin der Erlös fließt

In die Gemeinschaft — und erst von dort nach Anteilen an die Beteiligten. Was bei Ihnen ankommt, steht damit erst am Ende des Verfahrens fest.

Ablauf einer Teilungsversteigerung nach dem Zwangsversteigerungsgesetz — und was jeder Schritt für Sie bedeutet
SchrittWas passiertWas das für Sie bedeutet
AntragEin Miteigentümer oder Miterbe beantragt beim Amtsgericht die Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.Ein gerichtliches Verfahren beginnt — ein gemeinsamer Verkauf bleibt trotzdem möglich, solange alle mitwirken.
WertfestsetzungDas Gericht setzt den Verkehrswert des Hauses fest.Diese Zahl ist die Bezugsgröße für die Schutzgrenzen im ersten Termin — nicht der Betrag, den ein Bieter am Ende zahlt.
TerminIm gerichtlichen Versteigerungstermin geben Bieter ihre Gebote ab.Käufer und Preis ergeben sich aus den Geboten — beim Direktverkauf kennen Sie beides, bevor Sie zusagen.
ZuschlagDas Gericht erteilt dem Meistbietenden den Zuschlag — im ersten Termin innerhalb der genannten Grenzen, in einem späteren Termin grundsätzlich ohne sie.Der Preis steht erst in diesem Moment fest; vorher kann ihn niemand zusagen.
VerteilungDer Erlös fließt in die Gemeinschaft und wird danach nach Anteilen verteilt.Was bei Ihnen ankommt, ergibt sich erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens.

Mehrere Erben, ein Haus? Wie ein gemeinsamer Verkauf aus einer Erbengemeinschaft abläuft — mit allen Beteiligten am Tisch, auch aus der Ferne — lesen Sie unter Erbengemeinschaft: Haus verkaufen →

Der ruhigere Weg

Warum ein Direktverkauf hier passt

Ein Käufer statt Bieterrunde

Sie verhandeln mit genau einer Person, die das Haus übernehmen will — und wissen von Anfang an, mit wem Sie abschließen und zu welchem Preis. Wer möchte, bekommt ein eigenes Gespräch: Jeder Beteiligte erhält dieselben Informationen, ob vor Ort, am Telefon oder in einer Videorunde.

Fester Preis statt Zuschlagsrisiko

Unser Angebot nennt schriftlich eine feste Zahl — gekauft wie gesehen. Alle Beteiligten sprechen über dieselbe Grundlage und kennen den Preis, bevor sie zusagen.

Diskretion

Kein Inserat, kein Schild, kein öffentlicher Termin. Nachbarn, Mieter und Umfeld erfahren vom Verkauf dann, wenn Sie es möchten.

Tempo

Sobald wir uns einig sind, bereitet der Notar den Vertrag vor; ein Termin ist in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Entwurfs möglich. Keine Vermarktungsmonate, kein Finanzierungsvorbehalt — und danach klare Verhältnisse für alle.

Wir kaufen das Haus so, wie es heute ist: mit Mietern, mit Sanierungsstau, mit Unterlagen, die vielleicht nicht mehr vollständig beisammen sind. Vor dem Verkauf muss niemand renovieren, kündigen oder Ordner sortieren — die Gemeinschaft entscheidet, wir übernehmen.

Der Weg

In drei Schritten zum gemeinsamen Abschluss

Einer meldet sich — das genügt

Es reicht, wenn ein Miteigentümer den ersten Schritt macht — über das Anfrage-Formular oder telefonisch. Sie schildern die Lage; alles Weitere stimmen wir mit allen Beteiligten ab.

Besichtigung und schriftliches Angebot

In der Regel genügt ein Besuch im Haus; die Unterlagen nehmen wir so, wie sie vorliegen. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit einer festen Zahl, das allen Beteiligten dieselbe Grundlage gibt.

Notartermin und Verteilung

Sobald alle einverstanden sind, beurkundet der Notar den Kaufvertrag; wer weit entfernt wohnt, kann sich in der Regel beim Notar vertreten lassen. Der Kaufpreis wird in der Regel erst nach den notariellen Sicherungen gezahlt, die Aufteilung unter den Beteiligten regeln Sie mit dem Notar. Danach: klare Verhältnisse und Ruhe.

Damit es klar bleibt: Wir sind Käufer. Fragen zu Fristen, Anträgen und Ihren Möglichkeiten im Verfahren gehören zu einer Anwältin oder einem Anwalt, Fragen zur Erbauseinandersetzung zum Notar. Diese Seite gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Tayfun Sevgili, Inhaber von Papakaufthaus.de

Geschrieben von Tayfun Sevgili, Inhaber von Papakaufthaus.de

Kauft Mehrfamilienhäuser im Raum Reutlingen und Stuttgart im eigenen Namen — kein Makler. Stand: 30. September 2026

Wohnanlage mit mehreren Eingängen — ein Haus, das mehreren gehört, lässt sich gemeinsam an einen Käufer verkaufen
Ein gemeinsamer Verkauf an einen Käufer bringt allen Beteiligten dasselbe: einen festen Preis, einen Termin und danach klare Verhältnisse.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns hier oft fragen.

Was ist eine Teilungsversteigerung?
Eine Teilungsversteigerung ist eine Zwangsversteigerung, die nicht wegen Schulden läuft, sondern um eine Gemeinschaft aufzuheben. Grundsätzlich kann jeder Miteigentümer oder Miterbe sie beim Amtsgericht beantragen. Das Haus wird öffentlich versteigert, der Erlös fließt in die Gemeinschaft und wird danach nach Anteilen verteilt.
Lässt sich eine Teilungsversteigerung noch abwenden, wenn der Antrag gestellt ist?
Grundsätzlich ja: Ein freihändiger Verkauf an einen Käufer ist jederzeit möglich, solange alle Beteiligten mitwirken. Daneben kann ein anderer Beteiligter beim Gericht die einstweilige Einstellung des Verfahrens beantragen. Welche Schritte in Ihrem Fall passen, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt — wir liefern das Kaufangebot, das den gemeinsamen Weg konkret macht.
Wer bestimmt den Wert des Hauses in der Teilungsversteigerung?
Das Gericht setzt den Verkehrswert fest. Im ersten Termin darf der Zuschlag nicht unter fünf Zehnteln dieses Wertes erteilt werden, und bei Geboten unter sieben Zehnteln kann er auf Antrag versagt werden. In einem späteren Termin gelten diese Grenzen grundsätzlich nicht mehr.
Kaufen Sie auch, wenn wir uns als Miteigentümer noch nicht einig sind?
Ja. Für das erste Gespräch muss noch niemand zugestimmt haben — es genügt, dass einer von Ihnen den Kontakt aufnimmt. Ein schriftliches Angebot mit einer festen Zahl gibt allen Beteiligten dieselbe Grundlage; darüber lässt sich sachlich sprechen. Verbindlich wird der Verkauf grundsätzlich erst mit der notariellen Beurkundung, an der alle Eigentümer mitwirken — persönlich oder vertreten.
Wie schnell und zu welchen Kosten läuft der Verkauf an Sie?
Eine Vermarktungsphase gibt es nicht. Sobald wir uns einig sind, bereitet der Notar den Vertrag vor; ein Termin ist in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Entwurfs möglich. Anfrage, Besichtigung und Angebot sind für Sie unverbindlich und ohne Abzug von unserer Seite; weil Papakaufthaus.de im eigenen Namen kauft, fällt auch keine Maklerprovision an.

Ihre Anfrage

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