Grundstück verkaufen

Grundstück verkaufen — und für die Prüfzeit 2 % pro Jahr auf den Kaufpreis erhalten.

Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen, haben es aber nicht eilig? Baufirmen aus unserem Netzwerk vereinbaren mit Ihnen einen festen Kaufpreis und prüfen, was sich auf Ihrem Grundstück bauen lässt. Für die Zeit dieser Prüfung erhalten Sie 2 % pro Jahr auf den Kaufpreis — und behalten diese Zahlungen auch dann, wenn es am Ende nicht zum Kauf kommt. In der Prüfzeit sind Sie an die Vereinbarung gebunden; alles Weitere regelt der Notarvertrag. Wir stellen den Kontakt zur passenden Baufirma her — im Raum Reutlingen, Tübingen, Esslingen und Stuttgart.

Anfrage kostenlos & unverbindlich.

Zur Einordnung

Ein Verkauf für alle, die Zeit haben

Kurz gesagt: Bei diesem Modell wird der Kaufpreis für Ihr Grundstück zu Beginn fest vereinbart. Danach prüft die Baufirma die Bebaubarkeit — und vergütet Ihnen die Dauer der Prüfung mit 2 % pro Jahr auf den Kaufpreis. Fällt die Prüfung positiv aus und kommt es zum Kauf, erhalten Sie den vereinbarten Kaufpreis. Kommt es nicht dazu, bleibt das Grundstück bei Ihnen, und die Zahlungen behalten Sie.

Wer ein Grundstück bebauen möchte, muss vorher wissen, was darauf entstehen darf: wie viele Wohnungen, wie hoch, mit welcher Zufahrt. Diese Klärung mit Gemeinde und Baurechtsamt braucht Zeit. Für Eigentümer, die auf den Kaufpreis nicht angewiesen sind, wird aus dieser Wartezeit ein Vorteil: Das Grundstück wird schon während der Prüfung vergütet.

Dafür binden Sie sich für die Prüfzeit: Sie verkaufen das Grundstück in dieser Zeit nicht anderweitig, und der vereinbarte Kaufpreis bleibt fest — auch wenn sich der Markt bewegt. Beides steht von Anfang an im Vertrag.

Den Weg vom Grundstück zum Baurecht kennen wir aus eigener Arbeit — eines unserer eigenen Projekte war eine Grünfläche, aus der Bauland wurde.

Der Ablauf

In vier Schritten vom Grundstück zum Kaufpreis

Sie melden sich

Ein paar Zeilen genügen: Wo liegt das Grundstück, wie groß ist es, was steht heute darauf? Wir melden uns bei Ihnen und geben Ihre Angaben mit Ihrem Einverständnis an eine passende Baufirma aus unserem Netzwerk weiter; sie meldet sich dann direkt bei Ihnen.

Kaufpreis und Prüfzeit vereinbaren

Passt das Grundstück, vereinbaren Sie mit der Baufirma den Kaufpreis und die Dauer der Prüfung. Verbindlich wird die Vereinbarung mit der Beurkundung beim Notar — dort stehen Kaufpreis, Prüfzeit und die 2 % pro Jahr schwarz auf weiß, ebenso wer Vertragspartner ist.

Die Baufirma prüft — Sie erhalten 2 % pro Jahr

Die Baufirma klärt mit Gemeinde und Baurechtsamt, was gebaut werden kann. Sie bleiben Eigentümer und erhalten für die Dauer der Prüfung 2 % pro Jahr auf den vereinbarten Kaufpreis.

Das Ergebnis

Fällt die Prüfung positiv aus und kommt es zum Kauf, wird er zum vereinbarten Preis vollzogen, und Sie erhalten den Kaufpreis. Kommt es nicht zum Kauf, bleibt das Grundstück bei Ihnen — zusammen mit allen Zahlungen, die Sie bis dahin erhalten haben.

In Zahlen

Was 2 % pro Jahr auf den Kaufpreis bedeuten

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Kaufpreis und nach der Dauer der Prüfung. Drei Beispiele zur Orientierung:

Rechenbeispiele — 2 % pro Jahr auf den vereinbarten Kaufpreis; maßgeblich ist der notarielle Vertrag
Vereinbarter Kaufpreis2 % pro JahrRechnerisch pro Monat
300.000 €6.000 €500 €
500.000 €10.000 €rund 833 €
800.000 €16.000 €rund 1.333 €

Die 2 % pro Jahr gelten für die Zeit der Prüfung; der vereinbarte Kaufpreis wird mit dem Vollzug des Kaufs fällig. Wann und in welchem Rhythmus gezahlt wird, steht im Vertrag.

Für wen es passt

Für wen dieses Modell passen kann

Sie haben keine Eile

Das Grundstück gehört Ihnen seit Jahren, und ob der Kaufpreis dieses oder nächstes Jahr kommt, spielt für Sie keine Rolle. Dann können Sie die Prüfzeit in Ruhe abwarten.

Das Grundstück wird nicht gebraucht

Eine Wiese, ein großer Garten, eine Baulücke oder ein altes Haus, das leer steht: Das Grundstück, das Sie bisher vor allem pflegen, wird während der Prüfung vergütet.

Sie möchten Klarheit

Was auf Ihrem Grundstück gebaut werden darf, wissen viele Eigentümer selbst nicht genau. Die Prüfung beantwortet diese Frage; Anträge und Abstimmung mit den Ämtern übernimmt die Baufirma.

Geerbt oder in der Familie

Ein geerbtes Grundstück muss nicht sofort entschieden werden. Der Kaufpreis steht fest, die Erben erhalten in der Prüfzeit die vereinbarte Vergütung, und die Aufteilung lässt sich vorbereiten.

Ein fester Preis von Anfang an

Der Kaufpreis wird vor der Prüfung vereinbart und beim Notar festgehalten. Er bleibt für die gesamte Prüfzeit fest — Sie wissen von Beginn an, womit Sie rechnen können.

Ein kurzer Weg

Sie schildern uns Ihr Grundstück, wir stellen den Kontakt zur passenden Baufirma her. Kein Inserat, kein Schild am Zaun.

Sie möchten den Kaufpreis möglichst früh erhalten? Dann kann ein direkter Verkauf passen. Grundstücke mit Bestand und Häuser kaufen wir auch selbst und im eigenen Namen — mehr dazu unter Wir kaufen Ihre Immobilie →

Die Prüfung

Was bei der Bebaubarkeit geprüft wird

Ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf, richtet sich nach dem Baugesetzbuch und nach dem, was die Gemeinde festgelegt hat. Drei Fälle kommen in der Praxis am häufigsten vor:

  1. Es gibt einen Bebauungsplan. Dann steht dort, was zulässig ist — Art und Maß der Bebauung, Baufenster, Geschosse (§ 30 BauGB).
  2. Das Grundstück liegt im bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Dann muss sich ein Neubau in die Umgebung einfügen, und die Erschließung — Zufahrt, Wasser, Abwasser, Strom — muss gesichert sein (§ 34 BauGB). Was das im Einzelfall heißt, klärt meist eine Bauvoranfrage, also eine schriftliche Vorab-Auskunft des Baurechtsamts.
  3. Das Grundstück liegt im Außenbereich, also außerhalb des bebauten Ortsteils. Dort ist Bauen nur in engen Grenzen möglich (§ 35 BauGB); solche Flächen kommen nur infrage, wenn die Gemeinde Baurecht schaffen will.

Dazu kommen Fragen, die jedes Grundstück mitbringt: Zufahrt und Leitungen, Baulasten (Eintragungen im Baulastenverzeichnis) und Rechte im Grundbuch, der Zuschnitt, der Baugrund und ein Gebäude, das vielleicht noch darauf steht. All das klärt die Baufirma in der Prüfzeit — Sie müssen dafür keine Anträge stellen.

Baulücke Großer Garten Grundstück in zweiter Reihe Grundstück mit altem Haus Teilbares Grundstück Fläche am Ortsrand

Ob Ihr Grundstück passt, hängt von Lage, Größe und Baurecht ab. Fragen Sie gern an — wir geben Ihnen eine erste Rückmeldung und stellen den Kontakt zur passenden Baufirma her.

Klare Verhältnisse

Was Sie vorher wissen sollten

  1. Verbindlich wird es beim Notar. Ein Vertrag, der zum Verkauf eines Grundstücks verpflichtet, muss notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB). Kaufpreis, Prüfzeit, die 2 % pro Jahr und die Vertragspartner stehen deshalb in einer Urkunde, die der Notar beiden Seiten erläutert.
  2. Während der Prüfzeit sind Sie gebunden. Sie bleiben Eigentümer, verkaufen das Grundstück in dieser Zeit aber nicht anderweitig. Dafür erhalten Sie die vereinbarte Vergütung. Grundsteuer und Verkehrssicherung bleiben in dieser Zeit in der Regel bei Ihnen als Eigentümer.
  3. Der Kaufpreis steht von Anfang an fest. Er gilt unabhängig davon, wie lange die Prüfung dauert — und auch dann, wenn sich der Markt in dieser Zeit bewegt.
  4. Die Einzelheiten regelt der Vertrag. Unter welchen Bedingungen der Kauf vollzogen wird, wann die Zahlungen fließen, wer welche Kosten trägt und wie das Grundstück in der Prüfzeit genutzt wird, steht im notariellen Vertrag. Lesen Sie den Entwurf in Ruhe; der Notar beantwortet Ihre Fragen dazu.
  5. Unsere Rolle. Wir stellen den Kontakt zwischen Ihnen und der Baufirma her. Gespräche, Prüfung und Vertrag führen Sie direkt mit der Baufirma; Ihre Angaben geben wir nur mit Ihrem Einverständnis weiter.
  6. Steuern klärt Ihr Steuerberater. Wie die Zahlungen und der Verkaufserlös bei Ihnen steuerlich behandelt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Grundregeln zum privaten Verkauf stehen unter Spekulationssteuer bei Immobilien.

Zur Einordnung: Diese Seite gibt allgemeine Orientierung und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Einzelheiten Ihrer Vereinbarung stehen im notariellen Vertrag; was für Ihren Fall gilt, klären Notar und Steuerberater. Den ersten Kontakt stellen wir her: Grundstück unverbindlich anfragen →

Tayfun Sevgili, Inhaber von Papakaufthaus.de

Geschrieben von Tayfun Sevgili, Inhaber von Papakaufthaus.de

Kauft Mehrfamilienhäuser im Raum Reutlingen und Stuttgart im eigenen Namen — kein Makler. Stand: 4. Oktober 2026

Wohnhaus mit großem Garten und Zaun in ruhiger Wohnlage — ein Grundstück mit Bestand, wie es Baufirmen auf seine Bebaubarkeit prüfen
Ob Baulücke, großer Garten oder Grundstück mit altem Haus: Was sich darauf bauen lässt, klärt die Prüfung. Für diese Zeit werden 2 % pro Jahr auf den Kaufpreis vereinbart.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns hier oft fragen.

Wie funktioniert der Grundstücksverkauf mit 2 % pro Jahr?
Eine Baufirma aus unserem Netzwerk vereinbart mit Ihnen einen festen Kaufpreis und eine Prüfzeit. In dieser Zeit klärt sie, was sich auf dem Grundstück bauen lässt, und vergütet Ihnen die Prüfzeit mit 2 % pro Jahr auf den vereinbarten Kaufpreis. Fällt die Prüfung positiv aus und kommt es zum Kauf, erhalten Sie den Kaufpreis. Verbindlich wird alles mit der Beurkundung beim Notar; dort stehen auch die Einzelheiten.
Was passiert, wenn es am Ende nicht zum Kauf kommt?
Dann bleibt das Grundstück bei Ihnen, und die bis dahin gezahlten 2 % pro Jahr behalten Sie. Danach können Sie neu entscheiden, sobald die Bindung laut Vertrag endet. Die genaue Regelung steht im notariellen Vertrag.
Ist das dasselbe wie ein Grundstücksverkauf an einen Bauträger?
Es ist ähnlich, aber nicht dasselbe. Ein Bauträger kauft ein Grundstück üblicherweise selbst, bebaut es und verkauft die fertigen Wohnungen. Bei unserem Modell prüft eine Baufirma zunächst die Bebaubarkeit und vergütet Ihnen diese Prüfzeit. Wer am Ende den Kauf vollzieht, steht im notariellen Vertrag. Ihr Ansprechpartner für Prüfung und Vertrag ist die Baufirma; wir stellen den Kontakt her.
Wie lange dauert die Prüfung der Bebaubarkeit?
Das hängt vom Grundstück und vom Baurecht vor Ort ab: Gibt es einen Bebauungsplan, liegt das Grundstück in einem gewachsenen Wohngebiet, ist die Erschließung gesichert? Die Dauer der Prüfzeit wird deshalb vorab gemeinsam festgelegt und im Vertrag festgehalten. Die Vergütung richtet sich nach dieser Dauer; wann und in welchem Rhythmus gezahlt wird, steht ebenfalls im Vertrag.
Bleibe ich während der Prüfung Eigentümer meines Grundstücks?
Ja. Bis der Kauf vollzogen ist, bleiben Sie Eigentümer. Sie sind in dieser Zeit an die Vereinbarung gebunden und verkaufen das Grundstück nicht anderweitig. Welche Rechte und Pflichten in der Prüfzeit gelten, etwa zur Nutzung oder zum Betreten des Grundstücks durch die Baufirma, steht im Vertrag.
Für wen kann dieses Modell passen?
Für Eigentümer, die es mit dem Verkauf nicht eilig haben und nicht auf den Kaufpreis angewiesen sind: Das Grundstück wird derzeit nicht gebraucht, ist geerbt oder dient als Reserve. Statt ungenutzt zu liegen, wird es während der Prüfung mit 2 % pro Jahr auf den Kaufpreis vergütet. Wer den Kaufpreis möglichst früh erhalten möchte, für den kann ein direkter Verkauf passen.
Welche Grundstücke kommen infrage?
Baulücken, große Gartengrundstücke, Grundstücke in zweiter Reihe, Grundstücke mit altem Gebäude und Flächen am Ortsrand, vor allem im Raum Reutlingen, Tübingen, Esslingen und Stuttgart. Ob Ihr Grundstück passt, hängt von Lage, Größe und Baurecht ab. Fragen Sie gern an; mit Ihrem Einverständnis geben wir Ihre Angaben an eine passende Baufirma aus unserem Netzwerk weiter.
Muss ich die 2 % und den Verkaufserlös versteuern?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa davon, wie lange Ihnen das Grundstück gehört und ob es zu einem Betrieb gehört. Zahlungen während der Prüfzeit können steuerpflichtige Einnahmen sein. Bitte klären Sie beides vor der Beurkundung mit Ihrem Steuerberater; wir geben dazu keine steuerliche Beratung.

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